Ob etwas dran ist an der Behauptung, jeder dritte Steuerbescheid sei falsch? Ganz von der Hand zu weisen ist das nicht – zumindest kommt es immer wieder vor, dass fehlerhafte Steuerbescheide erlassen werden. Dann ist es Ihr gutes Recht, sich dagegen zu wehren. Bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide führt der Einsatz adäquater Rechtsmittel in vielen Fällen zum Ziel.
Wir unterstützen Sie gerne dabei – unter Einhaltung aller Firsten und Formalien – das Bestmögliche durchzusetzen.
Auch eine Betriebsprüfung kann jedes Unternehmen, jeden Selbstständigen und jeden Freiberufler treffen. Dass die Wahrscheinlichkeit mit der Unternehmensgröße steigt, ist dabei kein Zufall. Im Falle eines sog. Außenprüfungsverfahrens wird ein hohes Maß an Mitwirkung verlangt. Das kostet Zeit und beansprucht wichtige Ressourcen. Zudem stört die Prüfung häufig den Betriebsablauf in erheblichem Maße. Nutzen Sie die Möglichkeit und verlegen Sie eine anstehende Betriebsprüfung in unsere Kanzleiräume. Dann können Sie nicht nur sicher sein, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, auch Rückfragen oder Unklarheiten können von uns bereits während des Prüfungsablaufs geklärt werden.